Wir haben vergangenen Montag den kaufvertrag für unser Grundstück unterschrieben und dürfen jetzt anfangen zu… erstmal nix!
Ganz so einfach geht das natürlich nicht. Ich schildere den Fall mal. Wir kaufen das Grundstück von der Stadt Grevenbroich über den Zwischhändler (oder wie das heißt) DSK. Beim Notartermin am Montag war also die DSK und der Notar zugegen. Überraschend, dass auch der Notar beim Notartermin anwesend war… ich sollte mal einen Lehrgang zum Thema „Texte schreiben“ besuchen…
Was bei diesem Termin passiert ist recht spannend. Der Notar liest nämlich den gesamten Kaufvertrag Wort für Wort vor. Das geht mal richtig schnell und mal etwas langsamer mit Erläuterungen, was der Sermon auf dem weißen papier überhaupt bedeutet, von statten. Gut, das klingt unspektakulärer als es war, fällt mir gerade auf. Nochmal… ein Schreiben-Lehrgang tut wohl Not.
Am Ende darf man den Kaufvertrag unterschreiben (nach ca. 1,5 Stunden – je nachdem wie viel man nachfragt) und dann kommt noch ein Dokument des Kreditgebers bzgl. der Eintragung ins Grundbuch dazu. Ich glaube zumindest, dass das Dokument diesen Inhalt hatte, ich erinnere mich gerade nicht mehr so genau… ich hab das aber einfach mal unterschrieben.
Wir müssen jetzt warten, bis die DSK mit einem weiteren Anwalt geklärt hat, ob wir denn auch tatsächlich das Grundstück kaufen dürfen – welche Kriterien da auch immer entscheidend sind.In siiiiiiiieben Jahren, gab es da aber angeblich bisher noch nie Probleme – es gibt so Situationen, da will man auch einfach nicht der Erste sein. Danach bekommen wir eine Mitteilung, dass wir die Grunderwerbssteuer zahlen müssen/dürfen.
Um diesen Vorgang zu wiederum beschleunigen (als MA einer öffentlichen Verwaltung weiß ich, wovon ich rede) sollte man da nichts dem Zufall überlassen. Zum zuständigen Finanzamt gehen, die Unterlagen anfordern, zur Bank, zahlen, zurück, Dokument ausstellen lassen. Dann kann der Notar die Unterlagen parat machen, auf deren Grundlage wir dann den gesamten Kaufpreis überweisen dürfen. Und danach danach… dauert es dann noch einige Wochen, bis der Spaß im Grundbuch eingetragen ist und wir ganz offiziell Eigentümer sind. Bauen dürfen wir aber bereits vorher auf dem Grundstück – auch weil wir frühzeitig eine Anzahlung tätigen dürfen. Gott-Sei-Dank. (Achtung, die Bauherrenversicherung nicht vergessen! – Kostet aber nicht viel)
Dazu kommt dann noch eine Bürgschaft, die wir hinterlegen müssen. Die hat den Hintergrund, dass dieses Geld einbehalten wird, wenn wir uns nicht an die Baurichtlinien und damit unseren vor Monaten bei der Stadt eingereichten und genehmigten Bauplan oder die Vorgaben zur Begrünung halten. Das klingt viel schlimmer als es ist. Aber es handelt sich hier um eine städtische Entwicklungsmaßnahme, da gibt es so Vorgaben. Das kann man schlimm finden, aber meist hören sich diese Vorgaben viel schlimmer an, als sie sich tatsächlich auswirken – wenn man nicht die Villa Kunterbunt nachbauen will. Oder sagen wir es so: Gehry würde vermutlich keinen Spaß bekommen, wenn er ein bauwerk in eine städtische Entwicklungsmaßnahme bauen will.